Bava Kamma 209

Kapitel 209

א בשעמד בדין אי בשעמד בדין אפילו חומש נמי משלם אמר רב הונא בריה דרב יהושע לפי שאין משלמין חומש על כפירת שעבוד קרקעות
1 wenn er bereits vor Gericht gestanden hat. – Wenn er bereits vor Gericht gestanden hat, muß er ja auch das Fünftel zahlen!? R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, erwiderte: Wegen des Leugnens eines Anspruches auf Grundstücke ist das Fünftel nicht zu zahlen.
ב רבא אמר הכא במאי עסקינן כגון שהיתה דיסקייא של אביו מופקדת ביד אחרים קרן משלם דהא איתיה חומש לא משלם דכי אישתבע בקושטא אישתבע דהא לא הוה ידע:
2 Raba erwiderte: Hier handelt es sich um den Fall, wenn der Geldbehälter seines Vaters bei anderen in Verwahrung war; den Stammbetrag muß er bezahlen, denn es ist ja vorhanden, das Fünftel braucht er nicht zu bezahlen, da er es nicht gewußt und somit richtig geschworen hat.
ג חוץ מפחות שוה פרוטה בקרן כו': אמר רב פפא לא שנו אלא שאין גזילה קיימת אבל גזילה קיימת צריך לילך אחריו חיישינן שמא תייקר
3 M<small>IT</small> A<small>USNAHME EINES WENIGER ALS EINE</small> P<small>ERUṬA BETRAGENDEN</small> T<small>EILES VOM</small> S<small>TAMMBETRAGE &amp;C</small>. R. Papa sagte: Dies bezieht sich nur auf den Fall, wenn das Geraubte nicht mehr vorhanden ist, wenn aber das Geraubte noch vorhanden ist, so muß er es ihm hinbringen, denn es ist zu berücksichtigen, es könnte im Werte steigen.
ד איכא דאמרי אמר רב פפא לא שנא גזילה קיימת ולא שנא שאין גזילה קיימת אינו צריך לילך אחריו לשמא תייקר לא חיישינן
4 Manche lesen: R. Papa sagte: Er braucht es ihm nicht hinzubringen, einerlei ob das Geraubte noch vorhanden ist oder nicht mehr vorhanden ist, denn wir berücksichtigen nicht, es könnte im Werte steigen.
ה אמר רבא גזל שלש אגודות בשלש פרוטות והוזלו ועמדו על שתים אם החזיר לו שתים חייב להחזיר לו אחרת ותנא תונא גזל חמץ ועבר עליו הפסח אומר לו הרי שלך לפניך
5 Raba sagte: Wenn jemand drei Bündel im Werte von drei Peruṭas geraubt hat und sie im Preise auf zwei gesunken sind, so muß er ihm, wenn er ihm zwei bereits zurückgegeben hat, auch das dritte zustellen. Und auch folgender Autor lehrt dasselbe: Wenn jemand Gesäuertes geraubt hat und das Pesaḥfest darüber verstrichen ist, so kann er zu ihm sagen: da hast du deines.
ו טעמא דאיתיה בעיניה הא ליתיה בעיניה אע"ג דהשתא לאו ממונא כיון דמעיקרא ממונא הוא בעי שלומי הכא נמי אף על גב דהשתא לא שוה פרוטה [כיון דמעיקרא הוי שוה פרוטה] בעי שלומי
6 Nur wenn es noch vorhanden ist, wenn es aber nicht mehr vorhanden ist, muß er ihm, da es vorher Geldwert hatte, obgleich es jetzt nicht mehr Geldwert hat, dafür Ersatz leisten; ebenso muß er auch hierbei Ersatz leisten, obgleich es jetzt keine Peruṭa mehr wert ist.
ז בעי רבא גזל שתי אגודות בפרוטה והחזיר לו אחת מהן מהו מי אמרינן השתא ליכא גזילה או דלמא הא לא הדר גזילה דהואי גביה
7 Raba fragte: Wie ist es, wenn er zwei Bündel im Werte einer Peruṭa geraubt und eines zurückgegeben hat? Sagen wir, er besitze nicht den als Raub geltenden Wert, oder aber sagen wir, er habe das Geraubte, das sich bei ihm befunden hat, nicht zurückerstattet?
ח הדר פשטה גזילה אין כאן השבה אין כאן אי גזילה אין כאן השבה יש כאן הכי קאמר אף על פי שגזילה אין כאן מצות השבה אין כאן
8 Später entschied er es: wenn dies nicht als Raub gilt, liegt auch keine Rückerstattung vor. – Wenn es nicht als Raub gilt, liegt ja eine Rückerstattung wohl vor!? – Ich will dir sagen, er meint es wie folgt: obgleich dies nicht als Raub gilt, liegt immerhin das Gebot der Rückerstattung nicht vor.
ט ואמר רבא הרי אמרו נזיר שגילח ושייר שתי שערות לא עשה ולא כלום בעי רבא גילח אחת ונשרה אחת מהו אמר ליה רב אחא מדיפתי לרבינא נזיר שגילח אחת אחת קא מבעיא ליה לרבא
9 Rabba sagte: Sie sagten, wenn ein Nazir sich das Haar geschoren und zwei Haare zurückgelassen hat, habe er nichts getan; wie ist es nun, wenn er darauf eines abgeschoren und eines von selbst ausgefallen ist? R. Aha aus Diphte sprach zu Rabina: Ist es etwa Rabba fraglich, wie es denn sei, wenn er das Haar einzeln schert!?
י אמר ליה לא צריכא כגון שנשר אחת מהן וגילח אחת מי אמרינן השתא מיהת הא ליכא שיעור או דלמא הא לאו גילוח הוא דמעיקרא הא שייר שתי שערות והשתא כי גילח לא הוי ב' שערות
10 Dieser erwiderte ihm: In dem Falle, wenn zuerst eines von selbst ausgefallen ist und er nachher das andere abgeschoren hat; sagen wir, das geeignete Quantum ist nicht mehr vorhanden, oder aber sagen wir, das Scheren sei nun ungültig, denn er hatte vorher zwei Haare zurückgelassen, später aber die zwei Haare nicht geschoren?
יא הדר פשטה שער אין כאן גילוח אין כאן אי שער אין כאן גילוח יש כאן הכי קאמר אע"פ ששער אין כאן מצות גילוח אין כאן
11 Später entschied er es: Wenn keine [zwei] Haare vorhanden sind, so ist auch kein Scheren erfolgt. – Wenn keine [zwei] Haare vorhanden sind, ist ja das Scheren erfolgt!? – Er meint es wie folgt: obgleich keine [zwei] Haare vorhanden sind, ist immerhin das Gebot des Scherens nicht ausgeübt worden.
יב ואמר רבא הרי אמרו חבית שניקבה וסתמוה שמרים הצילוה בעי רבא אגף חציה מהו
12 Raba sagte: Sie sagten, wenn das Faß ein Loch hat und dieses mit der Hefe verstopft ist, gewähre diese einen Schutz; wie ist es nun, wenn man die Hälfte verstopft hat?
יג א"ל רב יימר לרב אשי לאו משנתנו היא זו דתנן חבית שניקבה וסתמוה שמרים הצילוה פקקה בזמורה עד שימרח היו בה שתים עד שימרח מן הצדדים ובין זמורה לחבירתה
13 R. Jemar sprach zu R. Aši: Dies ist ja eine Mišna, denn wir haben gelernt: Wenn das Faß ein Loch hat und es mit Hefe verstopft ist, so gewährt diese einen Schutz; verstopft man es mit einer Weinranke, so schützt sie nur dann, wenn man es verschmiert hat; sind es zwei, so muß man es ringsum und den Raum zwischen beiden Ranken verschmieren.
יד טעמא דמרח הא לא מרח לא אמאי ותיהוי כי אגף חציה
14 Nur dann, wenn man es verschmiert hat, sonst aber nicht; weshalb nun, es sollte ja ebenso sein, als hätte man die Hälfte verstopft!? –
טו אמרי הכי השתא התם אי לא מרח לא קאי אגף חציה במידי דקאי קאי
15 Was soll dies: in diesem Falle hält [der Pfropfen] nicht, wenn man ihn nicht verschmiert, jener aber spricht von dem Falle, wenn man die Hälfte verstopft hat und es auch hält.
טז ואמר רבא הרי אמרו גזל חמץ ועבר עליו הפסח אומר לו הרי שלך לפניך בעי רבא
16 Raba sagte [ferner]: Sie sagten, wenn jemand Gesäuertes geraubt hat und das Pesaḥfest darüber verstrichen ist, könne er es ihm zur Verfügung stellen;